Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg

Die Potenzialberatung in NRW

Erkennen Sie Ihre Potenziale und die Ihrer Beschäftigten.

Gerade mittelständische Unternehmen sind im globalisierten Wettbewerb gefordert mit einem Höchstmaß an Flexibilität, Innovationskraft und Entwicklungsbereitschaft am Markt zu agieren. 

Jedoch sind häufig die Betriebe viel zu stark in das Alltagsgeschäft eingebunden, um strategische Entwicklungsprozesse für ihr Unternehmen in die Wege zu leiten. Ihnen will das Land NRW mit Potenzialberatungen Hilfestellung leisten: sie sollen unausgeschöpfte Ressourcen im eigenen Unternehmen erkennen, Stärken und Schwächen analysieren sowie neue Handlungsziele gemeinsam mit Ihren Beschäftigten entwickeln. Potenzialberatungen sind so angelegt, dass sie die Eigenkompetenz der Betriebe stärken, um Veränderungsprozesse planen und gestalten zu können.

Das Angebot für Unternehmen in NRW.

Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent der Kosten,  jedoch maximal  500  Euro pro Beratungstag. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten erhalten eine Förderung von bis zu 15 Tagen.

Seit dem 01.04.2009 sind interessante Neuerungen bzw. Änderungen in Kraft getreten:

Durch die Potentialberatung sollen kleine und mittlere Betriebe und ihre Beschäftigten befähigt werden, ihre Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit selbstständig und nachhaltig zu verbessern.

Um deren Ausgangslage und Probleme noch bedarfsorientierter aufzunehmen, sollen in Zukunft die einzelnen Handlungsfelder Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung und Gesundheit bei der Arbeit intensiver bearbeitet und ihre Zusammenhänge und Wechselwirkungen stärker berücksichtigt werden.

Um den Einstieg in den Beratungsprozess zu erleichtern, wird die Potentialberatung thematisch und zeitlich erweitert.

Die Potentialberatung kann zukünftig

  • betriebsgrößenunabhängig,
  • von allen KMU mit Sitz und Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und
  • mit weniger als 250 Beschäftigten im Umfang von 1 bis 15 Tagen,
  • möglich in zwei Schritten, zu den Themenbereichen Arbeitsorganisation,  Arbeitszeit, Arbeit und Gesundheit, Personalentwicklung, Altersstruktur, Fachkräftebedarf in Anspruch genommen werden.

Jede der beiden Potentialberatungen kann einen Durchführungszeitraum von maximal 9 Monaten haben. In dieser Zeit ist auch der Verwendungsnachweis zu erbringen.

Die Potentialberatung wird auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.

Nach abgeschlossener erfolgreicher Beratung erhalten KMU einen „Beratungsscheck Potentialberatung“. Damit können sie sofort mit der Beratung beginnen.

Der Finanzminister hat hierzu eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns erteilt.

Machen Sie doch den Quick-Check, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist!

Einen Berater finden sie auch in der Datenbank der GIB.

Den aktuellen Flyer des MAGS sowie ein

Informationsblatt des Ministeriums gibt Ihnen weitere Auskünfte zur Potenzialberatung

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